Verein Kreatives Wirken Binningen

Antrag zur Vereinsmitgliedschaft

Ich möchte Mitglied des Vereins Kreatives Wirken Binningen werden:

als Aktivmitglied (Fr.25.-/Jahr)

als Gönnermitglied natürliche Person (mind Fr. 25.-/Jahr)

als Gönnermitglied juristische Person (mind Fr. 25.-/Jahr)

 Nachname*   

 Vorname*      

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 Ort*                

 Telefon-Nummern:

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          G

    Natel

 eMail Adresse*

* Ich bin mit den untenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
         Die Anmeldung gilt als definitiv und verpflichtet zur Zahlung des Vereinsbeitrages.
* Benötigte Angaben

Bevorzugen Sie eMail und eBanking: Ja

oder bevorzugen Sie Brief mit Einzahlungsschein: Ja

Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VKW Binningen


Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Verein Kreatives Wirken Binningen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar.

Kursangebote

Das Kursangebot liegt bei Jahresbeginn in Form eines gedruckten Jahresprogramms vor. Die Kurse werden frühzeitig im amtlichen Publikationsorgan sowie auf der Homepage publiziert.

Weitere allfällige Abend-, Tages-, Wochen- oder Monatskurse werden auch während des Jahres zusätzlich spontan angeboten mit rechtzeitiger Publikation im amtlichen Publikationsorgan, auf der Homepage oder mittels weiteren, geeigneten Werbemitteln.

Anmeldung

Melden Sie sich bitte bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn schriftlich oder per Mail (evtl. auch online auf unserer Website vkw-binningen.ch) an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet Sie zur Bezahlung des Kursgeldes.

Voraussetzung für die Durchführung von Kursen

Zur Deckung der Kurskosten bedarf es bei vielen Kursen einer Mindest-Teilnehmerzahl. Wird diese 2 Wochen vor Kursbeginn nicht erreicht, kontaktiert unsere Geschäftsstelle den entsprechenden Kursleiter. Dieser entscheidet dann, ob er den Kurs trotzdem zu den ausgeschriebenen Bedingungen durchführen möchte oder allenfalls nur mit höheren Kursbeiträgen der Teilnehmer.

Bei Semesterkursen mit einer Mindestzahl von z.B. 8 Teilnehmern ergibt sich bei nur 7 Teilnehmern ein Zuschlag von 15 %, bei 6 Teilnehmern von 33 % auf den ausgeschriebenen Kurskosten. In diesem Fall wird die Geschäftsstelle sofort alle Angemeldeten über die erhöhten Kosten informieren und ihr Einverständnis zu den neuen Konditionen einholen.

Bestätigung bzw. Absage des Kurses

Generell können wir die Kurse also nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchführen oder ausnahmsweise zu erhöhten Kurskosten. Die Durchführung des Kurses wird durch die Geschäftsstelle schriftlich bestätigt, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, jedoch spätestens eine Woche vor Kursbeginn.

Falls aber ein Kurs bereits ausgebucht ist oder mangels genügender Teilnehmerzahl abgesagt werden muss, erhalten Sie spätestens eine Woche vor Kursbeginn eine entsprechende Meldung.

Kurskosten / Zahlungsfrist / Materialkosten

Mit der Kursbestätigung erhalten Sie einen Einzahlungsschein. Die Bezahlung der Kurskosten hat vor Kursbeginn zu erfolgen. Barzahlungen sind nicht möglich. Allfällige Materialkosten sind in den Ausschreibungen speziell erwähnt und sind während des Kurses direkt der Kursleitung zu bezahlen.

Abmeldung nach bereits erfolgter Anmeldung

Die nachträgliche Abmeldung von Kursen erfordert einigen administrativen Aufwand. Deshalb wird für jede Kursabmeldung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.00 fällig. Eine Abmeldung muss schriftlich bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn bei der Geschäftsstelle eintreffen. Trifft sie zu einem späteren Zeitpunkt ein, wird das gesamte Kursgeld fällig.

Versäumte Lektionen

Diese können prinzipiell nicht nachgeholt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung.

Kursort

Die Kurse und Veranstaltungen finden in diversen, öffentlichen Räumen der Gemeinde Binningen statt. Zwischen dem Verein und der Gemeinde besteht eine Leistungsvereinbarung, wonach die Gemeinde uns geeignete Lokale zur Verfügung stellt. Die dort angebrachten Hausordnungen sind strikte zu befolgen. Bitte beachten Sie auch, dass tagsüber kaum Parkplätze dort zur Verfügung stehen.

Fester Kursort für Töpfern: Zivilschutzraum im Untergeschoss des Mühlemattschulhauses, bitte rechten Seiteneingang beim Birsig benutzen.

Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns allenfalls vor, Klassen zeitlich zu verschieben oder zusammen zu legen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse zu kürzen bei entsprechender Rückerstattung eines entsprechenden Teils des Kursgeldes.

Haftung / Versicherung

Für alle vom Verein organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandenen Schaden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der Verein nicht haftbar gemacht werden. Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer!

Gerichtsstand

Für Rechtsbeziehungen mit unserem Verein ist Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Arlesheim.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden durch den Vereinsvorstand erstellt und treten am 21. Januar 2015 in Kraft.

Binningen, 20. Januar 2015